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Aufnahme:

Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen

  • Kinder und Jugendliche mit besonderen Entwicklungs- und Bildungsbedürfnissen sollen im Jugendhilfe-Netzwerk Integration unter möglichst natürlichen und gesunden Bedingungen leben und aufwachsen können.
  • Das Entwicklungs- und Bildungsverständnis im Jugendhilfe-Netzwerk Integration ist ganzheitlich. Es basiert auf der allgemeinen Systemtheorie, speziell auf familien-, milieu- und systemtherapeutischen Ansätzen.
  • Betreuung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 2 und 20 Jahren erfolgen in dafür qualifizierten Partnerfamilien.
  • Als Bildungseinrichtungen stehen die interne Tagesschule sowie die öffentlichen Dorfschulen der Partnergemeinden und spezialisierte Partnerlehrbetriebe im Emmental und im Entlebuch zur Verfügung.
  • Die Fachstelle konzipiert, koordiniert, leitet und begleitet die verschiedenen Entwicklungsprozesse in Familie, Schule und Berufslehre. Sie ist rund um die Uhr einsatzfähig.

Aufnahmekriterien

Willkommen sind Kinder und Jugendliche die,

  • ein neues «zu Hause» in einer gesunden Pflegefamilie brauchen.
  • beim Eintritt zwischen 2 und 14 Jahre alt sind und für die von der Behörde eine mittel- oder längerfristige Platzierungslösung bevorzugt wird.
  • gestützt auf eine zivilrechtliche oder jugendstrafrechtliche Massnahme ausserfamiliär platziert werden müssen.
  • grosse schulische Lücken haben und unter fachärztlicher und heilpädagogischer Aufsicht einer individuellen pädagogischen und therapeutischen Förderung bedürfen.
  • wegen besonderen Bedürfnissen sowohl «zu Hause» als auch in der Schule einer Einzelförderung bedürfen.

Aufnahmeverfahren

Individuell und mehrstufig, abgestimmt auf das Kind.

Ein individuell auf das Kind und oft auch sein Herkunftssystem abgestimmtes Aufnahmeverfahren soll helfen, die Passung zwischen dem Kind und dem Jugendhilfe-Netzwerk Integration so gut wie möglich zu gewährleisten. Das Verfahren ist immer ein mehrstufiges. In diversen Begegnungen lernt das Kind seine potentielle Partnerfamilie, die Platzierungsleitung und die interne Schule kennen.

Ein Schnupperaufenthalt von rund zehn Tagen und zahlreiche Sitzungen runden das Aufnahmeverfahren ab. Die UNO-Kinderrechtskonvention sowie die Pflegekinderverordnung sehen vor, dass das Kind alters- und entwicklungsgerecht angehört wird. Das Jugendamt des Kantons Bern hat Qualititätsstandards zur Platzierung eines Pflegekinds erarbeitet. Diese Vorgaben werden im Jugendhilfe-Netzwerk Integration konsequent umgesetzt.

Eine langfristige tragfähige Platzierung bedingt immer ein sorgfältiges Aufnahmeverfahren.

Platzierungsanfrage
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