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Das Pflegekind hat das Recht ...
...Kind sein zu dürfen
Ein Pflegekind hat wie alle Kinder das Recht, dass seine Grundbedürfnisse
(Nahrung, Wohnen, Liebe, Erziehung, Bildung etc.) befriedigt werden. Es soll sich
in einem tragfähigen Beziehungsnetz entwickeln können
... in einer intakten Pflegefamilie aufzuwachsen
In der UNO-
... mit seiner Biografie angenommen und geliebt zu werden
Damit das Pflegekind in
seinem neuen Umfeld verstanden und angenommen werden kann, ist besonders das Wissen
um seine Geschichte notwendig. Viele Pflegekinder haben eine Lebensgeschichte die
sie verwirrt, die sie Kraft und Zeit kostet, die sie in ihrer persönlichen und schulischen
Entwicklung hemmt oder behindert. Die Biografie eines Pflegekindes kann bei ihm Verhaltensmuster
hervorrufen, die auch bei seinen engsten Bezugspersonen zu Irritationen und Verunsicherungen
führen können. Wenn die Vorgeschichte bekannt ist, kann ein Pflegekind besser angenommen
und geliebt werden.
Quelle: Pflegekinderaktion Schweiz
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