Das Pflegekind hat das Recht ...

... Kind sein zu dürfen
Ein Pflegekind hat wie alle Kinder das Recht, dass seine Grundbedürfnisse (Nahrung, Wohnen, Liebe, Erziehung, Bildung etc.) befriedigt werden. Es soll sich in einem tragfähigen Beziehungsnetz entwickeln können

... in einer intakten Pflegefamilie aufzuwachsen
In der UNO-Kinderrechts-Konvention kommt die Überzeugung zum Ausdruck, dass ein Kind seinen Bedürfnissen entsprechend am besten in einer intakten Familie leben sollte. Familie bedeutet Nähe, liebende Eltern und feste Bezugspersonen, welche rund um die Uhr für das Kind da sind.

... mit seiner Biografie angenommen und geliebt zu werden
Damit das Pflegekind in seinem neuen Umfeld verstanden und angenommen werden kann, ist besonders das Wissen um seine Geschichte notwendig. Viele Pflegekinder haben eine Lebensgeschichte, die sie verwirrt, die sie Kraft und Zeit kostet, die sie in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung hemmt oder behindert. Die Biografie eines Pflegekindes kann bei ihm Verhaltensmuster hervorrufen, die auch bei seinen engsten Bezugspersonen zu Irritationen und Verunsicherungen führen können. Wenn die Vorgeschichte bekannt ist, kann ein Pflegekind besser angenommen und geliebt werden.
Quelle: Pflegekinderaktion Schweiz
Vier Elternschaften

Abhängig von unterschiedlichen Elternschaften
Schmetterlingsmodell: Das Schmetterlinsgmodell stellt ein zentrales Arbeitsinstrument im Jugendhilfe-Netzwerk dar. Es erklärt die hochkomplexe Lebenssituation von fremdplatzierten Kindern.
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